Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Der Rat tagt

Zum Jahresausklang tagt der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flacht noch einmal. 

Bevor es für die Rats- und Ausschussmitglieder in die verdiente Weihnachtspause geht, möchte der Ortsgemeinderat in der 10. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode noch über Dinge wie den Beitritt zum Kita Zweckverband, den Haushalt 2021, den Forsthaushalt 2021, die Vergabe der Pflegearbeiten auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen und den Wahlvorstand für die anstehenden Landtagswahlen beraten und beschließen.

Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 17.12.2020, findet um 19.30 Uhr in der Aartalhalle in Flacht die 10. Gemeinderatssitzung der 16. Legislaturperiode statt.

Öffentliche Sitzung

TOP 1:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:
Beratung und Beschlussfassung über die Verbandssatzung des Kita-Zweckverbandes Aar-Einrich und den gleichzeitigen Beitritt zum Kita-Zweckverband Aar-Einrich

TOP 3:
Beratung und Beschlussfassung über den Forsthaushalt 2021 der Ortsgemeinde Flacht

TOP 4:
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Pflegearbeiten auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen

TOP 5:
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalts- und Investitionsplan der Ortsgemeinde Flacht 2021

TOP 6:
Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauanträge

TOP 7:
Bildung eines Wahlvorstandes für die anstehenden Landtagswahlen am 14.03.2021

TOP 8:
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

TOP 9:
Fragen der Ratsmitglieder

 

Timo Schneider
Ortsbürgermeister

 

Vermerk:

Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gem0 aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der
aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf fünf Personen begrenzt. 

Beim Betreten des Sitzungssaals wird darum gebeten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Zur Rückverfolgung der Teilnehmer werden Name und Anschrift schriftlich festgehalten. Die Datenerhebung ist nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund Artikel 6 Abs. 1lit.C und d9 zulässig.