Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Absolutes Halteverbot in der Hohlbachstraße

Aufgrund des Ausbaus der Schulstraße musst in der Schulstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.

Diese Maßnahme wurde durch die Ordnungsbehörde angeordnet, da die Hohlbachstraße die einzige Zuwegung zum Oberdorf ist. D.h. nicht nur Bürger sondern auch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge können das Oberdorf nur über die Hohlbachstraße erreichen.


Die Ortsgemeinde möchte sich bei den Bürgern und Anliegern für die Beachtung und die Einhaltung des Halteverbots bedanken.


Leider kommt es in Einzelfällen auch zu nicht Beachtung des absoluten Halteverbots und somit auch auch im Falle eines Notfalls zur Behinderung.


In der letzten Zeit wurden auch häufiger Schilder umgedreht, in der Hoffnung hiermit das Halteverbot aufzuheben.


Wir weisen darauf hin, dass dies ein Eingriff in den Straßenverkehr ist  und weitere Vergehen von der Ordnungsbehörde geahndet werden.