Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz ist der Ausbau von Verkehrsanlagen beitragspflichtig, d. h. die Gemeinde ist zur Erhebung von Ausbaubeiträgen verpflichtet. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Zuganges oder der Zufahrt zu einer innerhalb der Abrechnungseinheit gelegenen (beitragsfähigen) öffentlichen Verkehrsanlage haben.
Grundlage hierfür ist § 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Flacht. Die Ausbauaufwendungen werden basierend auf einer Kostenschätzung auf alle beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Der Kostenaufwand von der Schulstraße ist auf 820.000 € geschätzt worden. Nach Abzug des Gemeindeanteils verbleiben 533.000 €, die von den Anliegern zu tragen sind. Dies ergibt einen Beitragssatz von ca. 1,50 €/m². Grundlage für die Berechnung des Beitrages ist die Bewertung der Grundstücksfläche. Der Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) erhöhe sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %, bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken um 20 %.
Die Berechnung und Höhe des Beitrages werden im Bescheid erläutert und festgesetzt. Kann der Beitrag nicht auf einmal gezahlt werden, kann auf Antrag Stundung / Ratenzahlung gewährt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen werden im Bescheid mit Telefonnummer und Dienststelle aufgeführt.
Die Bescheide hierfür werden in den nächsten Wochen versendet.
Gemeindeverwaltung Flacht
Schulstraße 1
65558 Flacht
Telefon: 06432 1590
E-Mail: gemeinde@flacht-aar.de
Donnerstag von 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)