Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Sitzung des Ortgemeinderates Flacht als Videokonferenz

Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 25.02.2021, findet um 19.30 Uhr die 11. Sitzung der 16. Legislaturperiode des Ortsgemeinderates Flacht in Form einer Videokonferenz statt.

Öffentliche Sitzung

TOP 1 Begrüßung und Feststellung zur Durchführung der Sitzung in Form einer Videokonferenz
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forsthaushalt 2021
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe weiterer Leistungen im Rahmen der Bedarfsplanung zur „Kitaerweiterung“

nichtöffentlicher Teil:

TOP 4 Grundstücksangelegenheiten
TOP 5  Fragen der Ratsmitglieder
TOP 6 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

öffentlicher Teil

TOP 7 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
TOP 8 Beratung zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Kitaerweiterung“
TOP 9 Fragen der Ratsmitglieder
TOP 10 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Link zur Videokonferenz ist ab dem 24.02.2021 für interessierte Bürger bei der Ortsgemeinde Flacht unter der Telefonnummer 06432-644528 per Mail gemeinde@flacht-aar.de und auf der Homepage der Ortsgemeinde Flacht www.flacht-aar.de abrufbar.

Sofern keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Videokonferenz besteht, können Sie nach vorheriger Anmeldung telefonisch unter 06432-644528 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de im Sitzungssaal des Rathaus Flacht an der Sitzung teilnehmen.

Timo Schneider
Ortsbürgermeister

Zugangsdaten für die digitale Gemeinderatssitzung

Über folgenden Link treten sie der Ratssitzung in Form einer Videokonferenz per Computer, Tablet oder Smartphone bei:

 

Sie können sich auch über ein Telefon unter folgender Nummer einwählen: 

+49 892 0194 301

Zugangscode: 187-282-333

Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über diesen Button möglich:

Vermerk: Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gem0 aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten von 3 Plätzen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Beim Betreten des Sitzungssaals wird darum gebeten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Hygienevorschriften einzuhalten.
Zur Rückverfolgung der Teilnehmer werden Name und Anschrift schriftlich festgehalten.
Die Datenerhebung ist nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund Artikel 6 Abs. 1lit.C und d9 zulässig.