Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Steuern

Die Steuerhebesätze für das Jahr 2021 werden wie folgt festgesetzt:

Art der Steuer Steuerhebesatz
Grundsteuer A
380 %
Grundsteuer B
390 %
Gewerbesteuer
395 %
Hundesteuer
für den 1. Hund
54,- €
für den 2. Hund
120,- €
jeder weitere Hund
168,- €

Hinweis für Hundehalter

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass das Halten von Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig ist. 

Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Der Hundehalter ist verpflichtet der Verwaltung mitzuteilen, wenn er in eine andere Gemeinde (auch innerhalb der Verbandsgemeinde) umzieht.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung.

Wollen Sie die Festsetzung eines Bußgeldes vermeiden, melden Sie ihren Hund umgehend zur Hundesteuer an.

Ein Formular zur Anmeldung Ihres Hundes finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter: www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/buergerbuero

Alle Fragen bezüglich Hundesteuer werden von Frau Funk (Telefon: 06486/9179-404) beantwortet.

Fragen zur Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des LHundG werden von Herrn Webels (Telefon: 06486/9179-202) beantwortet.

Ordnungsamt VG Aar-Einrich, 07. Januar 2021