Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

12. Sitzung des Ortgemeinderates Flacht (Videokonferenz)

Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 15.04.2021, findet um 19.30 Uhr die 12. Sitzung der 16. Legislaturperiode des Ortsgemeinderates Flacht, mit Beteiligung des Bau-und Planungsausschusses, in Form einer Videokonferenz statt.

 

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Begrüßung und Feststellung zur Durchführung der Sitzung in Form einer Videokonferenz

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungverhältnissen von Gemeindestraßen, -wege und –plätzen

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauanträge/Bauvoranfragen/Einvernehmen

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Wartungsvertrages

TOP 5: Beratung über die Ausweisung eines Neubaugebietes

TOP 6: Einwohnerfragestunde

TOP 7: Fragen der Ratsmitglieder

TOP 8: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Link zur Videokonferenz ist ab dem 14.04.2021 für interessierte Bürger bei der Ortsgemeinde Flacht unter der Telefonnummer 06432-644528 per Mail gemeinde@flacht-aar.de und auf der Homepage der Ortsgemeinde Flacht www.flacht-aar.de abrufbar.

Sofern keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Videokonferenz besteht, können Sie nach vorheriger Anmeldung telefonisch unter 06432-644528 oder per Mail: gemeinde@flacht-aar.de im Sitzungssaal des Rathaus Flacht an der Sitzung teilnehmen.

Timo Schneider
Ortsbürgermeister

Zugangsdaten für die digitale Gemeinderatssitzung

 

Über folgenden Link treten sie der Ratssitzung in Form einer Videokonferenz per Computer, Tablet oder Smartphone bei:

 

Sie kennen GoToMeeting noch nicht? Installieren Sie jetzt die App, damit Sie für Ihr erstes Meeting bereit sind: https://global.gotomeeting.com/install/956460893

Sie können sich auch über ein Telefon unter folgender Nummer einwählen: 

+49 892 0194 301

Zugangscode: 956-460-893

Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über diesen Button möglich:

Vermerk: Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gem0 aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten von 3 Plätzen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Beim Betreten des Sitzungssaals wird darum gebeten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Hygienevorschriften einzuhalten.
Zur Rückverfolgung der Teilnehmer werden Name und Anschrift schriftlich festgehalten.
Die Datenerhebung ist nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund Artikel 6 Abs. 1lit.C und d9 zulässig.