Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Einladung zur 13. Sitzung des Ortgemeinderates Flacht

am Donnerstag, dem 24.06.2021, um 19.30 Uhr in der 16. Legislaturperiode

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der am Donnerstag, dem 24.06.2021 um 19.30 Uhr in der Aartalhalle (Bahnhofstraße 17) in Flacht stattfindenden 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Flacht in der 16. Legislaturperiode lade ich Sie hiermit herzlich ein. Die Sitzung findet unter Beteiligung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushalts- und Investitionsplan 2021 der Ortsgemeinde Flacht

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019

TOP 4: Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauanträge/Bauvoranfragen/Einvernehmen

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung

Nicht öffentliche Sitzung:

TOP 7: Grundstücksangelegenheiten

TOP 8: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

TOP 9: Fragen der Ratsmitglieder Öffentliche Sitzung:

TOP 10: Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

TOP 11: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

TOP 12: Fragen der Ratsmitglieder

Vermerk: Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeindewohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichöffentlichkeit vorgesehen ist.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf fünf Personen begrenzt. Beim Betreten des Sitzungssaals wird darum gebeten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und die Hygienevorschriften zu beachten und einzuhalten.

Zur Rückverfolgung der Teilnehmer werden Name und Anschrift schriftlich festgehalten. Die Datenerhebung ist nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund Artikel 6 Abs.n 1 lit.C und d9 zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Timo Schneider
Ortsbürgermeister