Zu dieser Einwohnerversammlung waren anwesend Ortsbgm. Timo Schneider und einzelne Ratsmitglieder für die Ortsgemeinde Flacht , Herr Oliver Karst vom Ingenieurbüro Karst, Andreas Meyer und Rainer Heuser von der VGV Aar- Einrich sowie ca. 40 Zuhörer aus den Reihen der Anlieger.
Ortsbürgermeister Schneider begrüßte um ca. 19.00 Uhr die anwesenden Sitzungsteilnehmer und gab bekannt, dass die Ortsgemeinde Flacht seit 2016 das System der Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) eingeführt hat und jetzt die Schulstraße nach der Bahnhofstraße als zweite größere Straßenbaumaßnahme angegangen werden soll. Überlegt wurde im Ortsgemeinderat, ob auch die sog. „kleine Schulstraße“ mit ausgebaut werden soll. Dies wurde aber nicht als sinnvoll angesehen, da es hierfür (noch) keine Möglichkeit für eine Förderung zur Senkung des Eigenanteils für die Ortsgemeinde gibt und auch die Beitragsbelastung für die Anlieger sich noch einmal sehr deutlich erhöht hätte. Deshalb wird derzeit auf den Ausbau der kleinen Schulstraße verzichtet, aber es sind hier schon einige Anschlüsse für Kanal und Strom herzustellen. Für die Schulstraße ist ein Förderantrag nach LVFG- Kom gestellt und mit der Förderung ist wohl erst im Frühjahr 2023 zu rechnen. Bis dahin kann auch noch keine Ausschreibung auf den Weg gebracht werden. Er bittet schon jetzt um Verständnis für die anstehenden Straßen- und weiteren Baumaßnahmen in der Schulstraße mit nicht vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung der Zufahrten zu den Grundstücken, wobei hier oft eine provisorische Nutzung möglich sein wird. Von den VG- Werken werden Kanal und Wasser ebenso wie ein Regenwasserkanal vom Überlauf des alten Wasserhochbehälters für die Ortsgemeinde Flacht im Baufeld erneuert.
Anschließend übernimmt Herr Karst das Wort und stellt zuerst die Bestandsaufnahme des Straßenbereiches vor. Die Fahrbahn mit Rinne hat eine Breite von ca. 5 Metern, Hochbordsteinen links und rechts neben den Rinnen und Gehwegbereichen mit unterschiedlichen Breiten. Nach dem Bodengutachten gibt es keine belasteten Böden oder Oberbaubereiche und damit fallen hier keine hohen Kosten für die Deponierung an. Als neuer grundhafter Aufbau sind ca. 65 cm für Schottertragschichten mit Oberbau (Asphalt und Pflaster) sowie ca. 30 cm für bodenverbessernde Maßnahmen vorgesehen. Wie bereits erwähnt, werden die Kanäle für den Mischwasser- und Regenwasserkanal sowie die Wasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse erneuert.
Als Regelquerschnitt wird es weiterhin einen Fahrbahnkörper in Bitumen mit einer zweizeiligen Betonpflasterrinne mit einer Gesamtbreite von 5 Metern, Rundbordsteine (ca. 6 cm hoch) links und rechts entlang der Rinnen und Gehwegbereiche in Pflaster mit unterschiedlichen Breiten gewählt. In einzelnen Teilen der Nebenanlagen sind die Böschungen auf die Grenzen zu den Privatgrundstücken abzutragen und dann neue Böschungsanlagen mit Gabionenwänden herzustellen. In der Planung sind auch Stellplatzflächen entlang der Fahrbahn für aktuell 11 Stellplätze vorgesehen. Vorgesehen sind auch verkehrshemmende Maßnahmen durch Ausbildung von Rampen im Einmündungsbereich der kleinen Schulstraße und für den Kreuzungsbereich am oberen Ausbauende vorgesehen.
Für die VG- Werke führte Andreas Meyer aus, dass im Zuge der Baumaßnahmen bei der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Schulstraße sowie einem Teilstück der Feldstraße auch die Kanalhausanschlüsse zumindest im öffentlichen Bereich erneuert werden. Ein Kanalhausanschluss ist kostenfrei für die Anlieger. Sollten mehrere Kanalhausanschlüsse vorhanden sein und nicht auf den privaten Grundstücken zusammengeführt werden können, so sind die weiteren Hausanschlüsse kostenpflichtig für die Anlieger (der erste teuerste Anschluss geht aber zu Lasten der VGW Aar- Einrich). Evtl. Erneuerungen der Kanalhausanschlüsse im privaten Bereich gehen zu Lasten der jeweiligen Eigentümer.
Im Kreuzungsbereich zur Schaumburger Straße soll ein Teilstück des Oberflächenwasserkanals, der über die Schaumburger Straße in den Hohlbach abfließt, erneuert werden. Auch soll der Oberflächenwasserkanal in Trägerschaft der Ortsgemeinde Flacht in einem Teil der Feldstraße, der Schulstraße und einem Teilstück der kleinen Schulstraße bis zur Zisterne am Rathaus erneuert werden.
Bei der Erneuerung der Wasserleitung werden auch die jeweiligen Hausanschlüsse mit erneuert. Da im Regelfall im öffentlichen Bereich nur ein Anschluss benötigt wird, ist dieser auch kostenfrei für die Eigentümer. Evtl. Erneuerungen des Wasserhausanschlusses im privaten Eigentum gehen zu Lasten der Eigentümer.
Um die örtlichen Gegebenheiten zu erfassen und den Umfang der notwendigen Arbeiten festzulegen, werden vor Baubeginn bzw. vor Verlegung der Anschlüsse Begehungen bei den einzelnen Grundstücken erfolgen. Das Ergebnis wird auch entsprechend protokolliert.
Oliver Karst teilte zur Kanalplanung noch mit, dass die Dimensionen der Kanalleitungen unverändert bleiben und nur ab der Einmündung der kleinen Schulstraße ein „Bypass“ des Mischwasserkanals in Richtung Hauptstraße (OD B 54) zusätzlich verlegt wird. Für die Regenwasserleitung der Ortsgemeinde Flacht wird ein Anschluss an die Zisterne in der kleinen Schulstraße am Rathaus herzustellen sein und der vorhandene Überlauf in den Hohlbach (vorerst) erhalten bleiben können.
Herr Karst teilt auch mit, dass die Straßenbeleuchtung erdverkabelt werden soll. Zusätzlich hat er von der SYNA ganz aktuell erfahren, dass auch die Stromversorgung der Grundstücke erdverkabelt werden soll und mit einer längeren Vorlaufzeit die Dachständer abgebaut werden und bis dahin die Stromunterverteilung von den Eigentümern zu ändern ist. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit einem Elektriker des Vertrauens frühzeitig in Verbindung zu setzen.
In einem Teilstück der Feldstraße sollen Kanal und Wasser ebenfalls erneuert werden und die Ortsgemeinde wird dann eine neue Bitumendecke mit aufbringen lassen. Die Kosten für diese Straßensanierung werden aber nicht über die WKB abgerechnet.
Abschließend gab Herr Karst einen groben Zeitplan für die Ausführung der Maßnahme mit Bewilligung der Fördergelder und der Ausschreibung der Baumaßnahmen und Beginn der Bauausführung im Sommer 2023. Je nach Größe der Firma und Anzahl der Bauarbeiter ist mit einer Bauzeit von ca. 10 bis 12 Monaten zu rechnen.
Anschließend wurden noch viele Fragen der Anlieger beantwortet – z.B. – wie ist die fußläufige Erreichbarkeit möglich – über Fußgängerbrücken gewährleistet – gibt es mehrere Bauabschnitte – ja, um die Zufahrten in einzelne Bereiche zu ermöglichen – wie es mit der Feuerwehr – das Grundstück ist bis auf Baumaßnahmen direkt vor der Einfahrt zum Gerätehaus nutzbar und für die Zeit der Baumaßnahmen in der Einfahrt ist ein anderer Stellplatz zu suchen – vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung durchgeführt wird – wie werden Zufahrten und Streifen auf privaten Flächen angeglichen – hier erfolgt eine Angleichung (kein Vollausbau) bei den Zufahrten und Grundstücksstreifen hinter der öffentlichen Fläche und zu Gebäuden, Mauern, etc. werden ebenfalls angeglichen – die SYNA für Gas und die Telekommunikationsanbieter noch einmal zu beteiligen sind und für die Tieferlegung des Glasfaserkabels der Deutschen Glasfaser (DGF) eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt – die Umfahrungsmöglichkeiten der Baustelle vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt zu besichtigen sind und hier auch evtl. verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Halteverbote) angeordnet werden können – das Wiederverwenden der Natursteinpflaster oder eine Neuverlegung im Fahrbahnbereich fast unbezahlbar wäre – weshalb die Fahrbahn asphaltiert wird – Asphalt ist leiser als Pflaster und weniger anfällig bei Glätte – welches Material für die Kanäle verwendet wird – Fabekunrohre für die Hauptleitung – die Feldstraße bei Baumaßnahmen in diesem Bereich kaum anfahrbar sein wird. – ob die Bürger vom Landeszuschuss partizipieren – nein, nur Gemeindeanteil wird gefördert.
Rainer Heuser berichtete zu den Anliegerbeiträgen. Vorab ist festzustellen, dass es bisher nur geschätzte Zahlen gibt und deshalb noch keine genauen Beitragszahlen genannt werden können. Bei geschätzten Aufwendungen der Ortsgemeinde für den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung, die Ingenieurleistungen für Bodengutachten und Straßenbau, dem Investitionskostenanteil für die Straßenentwässerung an die VGW Aar- Einrich, der Erstattung der VGW für die Grabenbereiche und einer evtl. Straßenschlussvermessung ist mit Kosten von ca. 700.000 Euro zu rechnen. Der Gemeindeanteil beträgt ca. 245.400 Euro und der Anliegeranteil somit ca. 455.800 Euro. Umgerechnet auf den Quadratmeter gewichtete Fläche beläuft sich der Ausbaubeitrag auf ca. 1,20 bis ca. 1.30 Euro je qm. Es werden für die Jahre 2023 und 2024 Vorausleistungen erhoben werden und die Abrechnung wird dann wohl erst Ende 2024 oder im Jahre 2025 erfolgen. Mit der VG- Kasse kann über Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Ratenzahlung) „verhandelt“ werden.
Nach dieser umfangreichen Information wurde die Einwohnerversammlung um ca. 20.40 Uhr von Ortsbürgermeister Schneider geschlossen.
VGV Aar- Einrich, 07. Dezember 2022 gez. R. Heuser
ergänzt am: 29. Dezember 2022
Gemeindeverwaltung Flacht
Schulstraße 1
65558 Flacht
Telefon: 06432 1590
E-Mail: gemeinde@flacht-aar.de
Donnerstag von 18:15 Uhr bis 20:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)