Flacht an der Aar

Gemeinde

FLACHT

an der Aar

Bekanntmachung

 Nutzung öffentlicher Plätze – Toleranz gegenüber Kinderlärm

Foto: www.freepik.com

Aufgrund von Beschwerden, welche an die Ortsgemeinde herangetragen wurden möchten wir auf folgendes aufmerksam machen:

Die Nutzung von öffentlichen Plätzen wie beispielsweise der Parkanlage mit Boulebahn und der Tischtennisplatte in Flacht werden von Kindern genutzt damit sich diese ungestört und frei entfalten können. 

Zu dieser Entfaltung gehören auch kindliche Laute, welche als Kinderlärm bezeichnet werden.

Hierzu zählen beispielsweise Sprechen, Singen, Lachen, Weinen, Rufen und Kreischen.

Kinderlärm der von Kindern verursacht wird zählt im Regelfall nicht zu den schädlichen Umwelteinwirkungen und ist als solches in einem sozialadäquaten Rahmen grundsätzlich hinzunehmen.

Auch wenn dieser ein Ausdruck der kindlichen Entwicklung ist, möchten wir auch Eltern darauf hinweisen, ihren Kindern zu vermitteln, dass die Lautstärke so gering wie möglich zu halten ist, um eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn zu vermeiden.

 Daher appellieren wir besonders an die Nachbarn und Eltern sich um eine offene und freundliche Kommunikation zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu bemühen.

 65623 Hahnstätten, 26.06.2023